Datenschutz-Grundverordnung
Wie Sie vermutlich bereits wissen, tritt am 25. Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Wenn Sie eine Anwendung wie TOPdesk verwenden, mit der Sie Informationen über andere Personen erfassen, ist diese Verordnung für Sie relevant. Die folgenden Informationen sollen Sie auf pragmatische Weise darauf vorbereiten.
Verschiedene Parteien sind an der Datenschutz-Grundverordnung beteiligt:
Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht über die Zuständigkeiten, die berücksichtigt werden müssen.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website dargestellten Inhalte und Meinungen dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine rechtliche oder sonstige fachliche Beratung dar und sollten somit nicht zur spezifischen Beratung, auch nicht als Ersatz für solche, in Bezug auf
besondere Sachverhalte herangezogen werden. TOPdesk übernimmt keine Haftung für Fehler, Auslassungen oder irreführende Angaben auf dieser Website, noch für Schäden, die aus dem Vertrauen auf den Inhalt dieser Website resultieren.